Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.Planwagen und Tourenverlauf

a.   Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg behält sich das Recht vor, Elemente oder Anlagen aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, zu schließen oder zu entfernen. In solchen Fällen kann keine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgen.


2.Eintritt (Kinder)


a.   Für Kinder ab 12 Jahren geeignet.


b.   Kinder unter 12 Jahren erhalten keinen Zutritt.


c.   Kindern unter 12 Jahren ist die Benutzung der VR-Brille nicht gestattet. Grund dafür ist, dass das Headset nicht in (Klein)Kindergrößen vorhanden ist und durch falsche Größeneinstellung gesundheitliche Beschwerden begünstigt werden. Zudem können gezeigte Virtual-Reality-Sequenzen durch ein junges Kind kognitiv nicht korrekt verarbeitet werden.


d.   Kinder im Alter ab 12 Jahren können nur in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen an der Fahrt teilnehmen.


3.Hunde


a.   Hunde sowie Tiere jeglicher Art dürfen an der Fahrt nicht teilnehmen.


4.Eintrittskarten


a.   Für erworbene Onlinetickets gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ticketdienstleisters.


b.   Die erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der auf der Eintrittskarte aufgedruckten Vorstellung zu dem angegebenen Termin. Weitere Leistungen sind, soweit diese nicht auf der Eintrittskarte vermerkt sind, im Kartenpreis nicht enthalten.


c.   Wurden beim Onlinekauf ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen, so sind an der Einlasskontrolle entsprechende Nachweise für seine Berechtigung (z.B. Studentenausweis etc.) vorzuzeigen. Kann der Nachweis zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen nicht erbracht werden, muss der Differenzbetrag zum regulären Ticket nachträglich gezahlt werden.


d.   Die Abfahrt des Planwagens ist genau abgestimmt. Hat die Fahrt bereits begonnen ist ein Zustieg nicht mehr möglich. Deshalb unbedingt rechtzeitig vor Ort sein. Sollte das Ticket verloren worden sein, können wir keinen Einlass garantieren. Die Beauftragten der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg behalten sich das Recht vor, den Zutritt ohne weitere Erklärungen zu verbieten.


e. Eintritt (Personen mit Schwerbehindertenausweis)

Für Personen mit Behinderungsgrad ab 50% gilt der ermäßigte Preis.Ermäßigte Eintrittskarten können über den Online-VVK oder die Tageskasse erworben werden. In jeden Fall muss beim Besuch der gültige Ausweis vorgelegt werden. Mit dem Zusatz „B“ auf der Front des Ausweises erhalten Begleitpersonen freien Eintritt. Während der VR-Fahrt nimmt die Begleitperson nicht an der VR-Tour teil, sondern übernimmt die Beaufsichtigung.



5. Widerrufsbelehrung


Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs-und Rückgaberecht nicht besteht.



6. Prüfungspflicht


a.   Die ausgehändigte Eintrittskarte und das Wechselgeld sind unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.


b.   Erfolgt der Kauf von Eintrittskarten über das Online-Ticketing-System, so gilt diese Prüfungspflicht sowohl für die Bestätigungs-Email, ein elektronisches Ticket (eTicket) als auch für evtl. später ausgehändigten Tickets.



7.Gutscheine


a.   Gutscheine sind ausgehend vom Kaufdatum gültig bis zum 31.12. des übernächsten Jahres. (Beispiel: Kaufdatum: 01.10.2021 Gültigkeit: 31.12. 2023; Kaufdatum 5.5.2022 Gültigkeit: 31.12.2024)


b.   Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen. Bei Verlust eines Gutscheins wird dieser nicht ersetzt. Buchungen sind nur bei freien Plätzen möglich.


8. Hausordnung


a.   Das Anfertigen von Video-/Audiomitschnitt ist nicht gestattet.

b.   Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken ist grundsätzlich während der gesamten Tour nicht gestattet.

c.   Das Rauchen ist während der Fahrt und beim Tragen der VR-Brille verboten.

d.   Für die Dauer der Nutzung des Angebotes ist eine achtsame und sorgfältige Benutzung der Einrichtungen und der VR-Brillen zu gewährleisten. Bei Verschmutzung der VR-Brillen sind nur die vorhandenen Putztücher zu benutzen.

e.   Weiterhin besteht die Verpflichtung, den Anweisungen des Time Travel-Personals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes und der Führung, gleich welcher Art, zu unterlassen. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind während der gesamten Tour außer Betrieb zu halten, der Einsatz optischer Zeigegeräte (Laserpointer) ist untersagt. Im Interesse einer störungsfreien Führung ist das Time Travel Personal berechtigt, den Nutzer eines der vorgenannten Geräte zur unverzüglichen Außerbetriebsetzung des Gerätes oder den Kunden zum Verlassen der Tour aufzufordern.

f.   Ein sorgsamer Umgang mit der technischen Ausstattung wird vorausgesetzt. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.

g.   Während der Teilnahme an der Tour haben Aufsichts-und Erziehungsberechtigte die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass die Sicherheit der technischen Ausstattung nicht gefährdet wird. Eltern. bzw. Aufsichts-oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

h.   Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg haftet nicht für entstandene Schäden an Privateigentum während der Teilnahme an der Tour. Für die Garderobe und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.

i.   Das Herauslehnen aus der Kutsche ist mit Gefahr verbunden und strickt zu unterlassen.


10.Benutzerhinweise zum Umgang mit VR-Technologie/Head-Mounted-Display (VR-Brillen)

Die folgende Besucherhinweise sind zu beachten, insbesondere die Sicherheitshinweise zur Nutzung des Head-Mounted-Display (HMD), welches während der Tour verwendet wird. Diese speziellen Hinweise sollen Verletzungen, Beschwerden und Sachschäden vorbeugen bzw. verringern.

a.   Die Nutzung von nicht autorisierten Geräten, Zubehör bzw. Software kann dazu führen, dass anderen Personen Schaden zugefügt wird. Deshalb sind alle Teilnehmer verpflichtet während der gesamten Fahrt sitzen zu bleiben. Ein Umhergehen, Hinauslehnen oder Aufstehen ist nicht erlaubt.

b.   Eine Teilnahme ist ausgeschlossen bei Müdigkeit, Alkohol-und/oder Drogeneinfluss, bei Magen-und Darmproblemen oder bei generellem körperlichen Unwohlsein.

c.   Eine Teilnahme ist ausgeschlossen bei Schwangerschaft, bei binokularer Sehstörung oder psychischen Erkrankungen, sowie Herzleiden oder anderweitig schwerwiegenden Erkrankungen.

d.   Die Nutzung der VR-Brille kann des Weiteren zu Krampfanfällen und Epilepsie führen, selbst wenn noch keine Vorerkrankung bekannt ist.

e.   Die VR-Brille produziert eine immersive virtuelle Realität, die von der tatsächlichen Umgebung ablenkt und die Sicht auf diese versperrt. Deshalb ist ein Umhergehen mit der VR-Brille nicht zulässig. Wird die VR-Brille außerhalb des Planwagens genutzt, ist das Stehen bleiben auf einer Stelle unabdingbar.

f.   Die VR-Brille kann zu Störungen des Gleichgewichts führen.

g.   Schwere Verletzungen können entstehen durch das Stolpern, das Aufstehen das Umhergehen oder Schlagen gegen Wände, Möbel oder andere Objekte.

h.   Unterbreche die Anwendung sofort, falls folgende Symptome auftreten: Krampfanfälle, Ohnmacht, Sehbeeinträchtigung, Augen und Muskelzucken, unwillkürliche Bewegungen, veränderte, verschwommene oder doppelte Sicht oder andere Anomalien beim Sehen, Schwindel, Orientierungslosigkeit, Störungen des Gleichgewichtssinns, Beeinträchtigungen der Hand-Auge-Koordination, übermäßiges Schwitzen, erhöhter Speichelfluss, Übelkeit, Benommenheit, Beschwerden oder Schmerzen im Kopf oder in den Augen, Schläfrigkeit, Müdigkeit, oder irgendwelche Symptome, die der Reise-oder Seekrankheit ähneln.

i.   Ebenso wie bei den Symptomen, die bei manchen Personen nach dem Verlassen eines Schiffs auftreten können, können die Symptome, die nach einem Erlebnis in der virtuellen Realität auftreten können, einige Zeit anhalten und einige Stunden nach der Nutzung deutlicher werden. Zu den Symptomen, die nach der Nutzung der virtuellen Realität auftreten, können die oben aufgezählten Symptome gehören, daneben aber auch eine übermäßige Schläfrigkeit und eine Reduzierung der Multi-Tasking-Fähigkeiten. Diese Symptome können dazu führen, dass man einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt ist, wenn an den üblichen Aktivitäten in der realen Welt teilgenommen wird.

j.   Wenn die oben genannten Symptome auftreten, soll kein Fahrzeug geführt werden, keine Maschine bedient und sonstigen Tätigkeiten ausgeübt werden, die besondere Anforderungen an die visuelle oder körperliche Leistungsfähigkeit stellen und die zu schweren Folgen führen können (d.h. Tätigkeiten, bei denen das Auftreten von Symptomen zum Tod, zu Verletzungen oder zu Sachschäden führen kann), oder andere Tätigkeiten, für die ein gutes Gleichgewicht und eine gute Hand-Augen-Koordination erforderlich sind (z.B. Sport oder Fahrradfahren), solange keine vollständige Symptomfreiheit vorliegt.

k.   Verwende die Vr-Brille erst wieder, nachdem alle Symptome bereits für mehrere Stunden abgeklungen sind. Vor Wiederverwendung der VR-Brille muss diese richtig eingestellt sein.

l.   Suche einen Arzt auf, wenn schwere und/oder dauerhafte Symptome auftreten. Verletzungen durch wiederholte einseitige Belastung (Repetitive Stress Injury): Das Verwenden der VR-Brille kann zu Muskel-oder Gelenkschmerzen oder zu Schmerzen in der Haut führen. Wenn während der Nutzung der VR-Brille eines der Körperteile müde wird oder sich entzündet, oder wenn Symptome wie Kribbeln, Taubheit, Brennen oder Steifheit auftreten, ist die Nutzung zu unterbrechen. Wenn bei weiterer Nutzung weiterhin während oder nach dem Gebrauch der VR-Brille eines dieser Symptome auftreten oder eines der oben beschriebenen Symptome oder andere körperliche Beschwerden auftreten, unterbreche die Nutzung und suche einen Arzt auf.

m.   In der VR-Brille sind Lautsprecher eingebaut, die Magnete und Bestandteile enthalten, die Funkwellen ausstrahlen. Dies kann die Funktionsfähigkeit von elektronischen Geräten in der Nähe beeinträchtigen, unter anderem von Herzschrittmachern, Hörgeräten und Defibrillatoren. Verwende die VR-Brille erst nach Rücksprache mit Deinem Arzt oder dem Hersteller.

n.   Trotz sorgfältiger Reinigung der VR-Brille, ist die Ansteckungsgefahr von Krankheiten (Infektion der Augen, der Haut oder der Kopfhaut) nicht ausgeschlossen.

15. Gerichtsstand

a.   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und ihrer Durchführung ist Kaiserslautern.


Stand Juni 2021